Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung:

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Flair Hotel Sonnenhof - im Folgenden „Hotel“ genannt – und dem Kunden – im Folgenden „Gast“ genannt -.

1. Geltungsbereich:

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zu Beherbergung, sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). 1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie sonstigen Räumlichkeiten, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 S. 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist. 1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, Partner, Verjährung:

2.1. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens- des Körpers der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 10 Jahren. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung:

3.1. Das Hotel ist verpflichtet die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, vereinbarten bzw. aktuell geltenden Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Nicht enthalten sind die Kurtaxe.
Diese wird separat ausgewiesen und ist zzgl. des Übernachtungspreises jeweils vom Gast vor Ort zu entrichten. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschafftun lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

3.5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind bei Abreise ohne Abzug zahlbar (Reisegruppen zahlen bei Abreise bar oder per EC-Karte).

3.6. Das Hotel ist berechtigt bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z.B. in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlung der Sicherheitsleistung für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Reservierungen durch Reisegruppen/Busgruppen ist eine Anzahlung von 50 % des Reisepreises bis vier Wochen vor Anreise zu leisten.

3.7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen und rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

4. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung)/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels:

4.1. Der Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes, sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten ohne Zahlungs- und Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.

4.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer, sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu
bezahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. Rücktritt des Hotels:

5.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3. Ferner ist das Hotel berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere

⎯ falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;

⎯ Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden;

⎯ Wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

⎯ Das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

⎯ Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzwidrig ist.

5.4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.


6. Zimmerbereitstellung, - Übergabe und –Rückgabe:

6.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel
aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen Vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr, 50 % des vollen Logiepreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

6.4. Das Hotel behält sich vor bei erheblicher Verschmutzung des Zimmers, welche über das normale Maß hinausgeht, eine zusätzliche Reinigungsgebühr zu berechnen. Diese hängt vom Reinigungsaufwand ab und ist vom Gast vor Ort zu bezahlen. Eine zusätzliche Reinigungsgebühr darf auch berechnet werden, wenn in einem gekennzeichneten Nichtraucherzimmer geraucht wird. Neben der Reinigungsgebühr werden ggf. auch Ausfallgebühren wegen Nichtbelegbarkeit aufgrund des Verstoßes in Rechnung gestellt.

6.5. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer /Funktionsräume nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben um Ausfälle zu vermeiden.

6.6. Um bei Gruppenbuchungen (ab 15 Personen) einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, ist der Gast verpflichtet, dem Hotel 30 Tage vor Anreise der Gruppe eine Teilnehmerliste mit vollständigen Namen und Anschriften der Gruppenreisenden zur Verfügung zu stellen. Eine Abbestellung/Stornierung von reservierten Hotelzimmern/Funktionsräumen ist in diesem Fall für den Gast bis 45 Tage vor Ankunft kostenfrei möglich.

7. Haftung des Hotels:

7.1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziff. 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800,00 € oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 € einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

8. Restaurant

8.1. Diese Geschäftsbedingungen unseres Hotelrestaurants sind Grundlage von Tischreservierungen. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.

8.2. Mit Ihrer Tischbestellung geben Sie die rechtlich bindende Erklärung ab, zum Zeitpunkt der Reservierung mit der angekündigten Personenzahl im Restaurant zu erscheinen und von den auf der Karte angebotenen Speisen und Getränken auszuwählen und zu bestellen. Mit der Tischreservierung wird somit ein Schuldverhältnis begründet.

8.3. Sofern Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können und die Reservierung bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen, werden keine Stornierungsgebühren berechnet. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen raten wir Ihnen, per E-Mail an unsere E-Mail-Adresse: info@hotel-sonnenhof.de, per Telefon oder höchstpersönlich im Restaurant abzusagen. Keine Gebühren entstehen ferner, soweit es uns noch möglich ist, den von Ihnen stornierten Tisch kurzfristig an andere Gäste zu vergeben.

8.4. Sagen Sie nicht rechtzeitig gem. 8.3. Ihre Tischreservierung ab oder erscheinen Sie an diesem Tag nicht zur reservierten Uhrzeit, können wir einen angemessenen Ersatz für unsere nutzlosen Aufwendungen verlangen. Diese Stornierungsgebühren betragen je angemeldetem Gast 10,00 €. Gleiches gilt, wenn weniger als die angekündigte Gästezahl erscheint.

8.5. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit der vorstehenden Pauschale vorgesehen.

8.6. Verspätetes Eintreffen im Restaurant von bis zu 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin wird toleriert und löst keinen Anspruch auf Stornierungsgebühren aus. Im Falle eines verspäteten Eintreffens kontaktieren Sie unser Restaurant rechtzeitig.

8.7. Erstattung zusätzlicher Aufwendungen Soweit Sie uns beauftragt haben, zusätzliche Leistungen zu erbringen, wie etwa den Tisch besonders zu dekorieren, rechnen wir unsere Auslagen stets zusätzlich ab. Auf Wunsch erteilen wir Ihnen Auskunft und legen Nachweise vor.

8.8. Unsere Datenschutzbestimmungen sind am Empfang ausgelegt.


9. Schlussbestimmungen:

9.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

9.2. Erfüllungs- und Zahlungsort, sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels.

9.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

9.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand 5/18

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